Januar 2019 höhere Zuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung erhalten. Foto: epd-bild/Heike LydingArbeitgeber sollen schon seit geraumer Zeit verpflichtet sein, etwas zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) ihrer Mitarbeiter dazu zu zahlen. Frank S., StrausbergAuskunft gibt Herbert Nowak, bAV-Experte von ERGO:Bisher war es Arbeitgebern selbst überlassen, ob sie sich an der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ihrer Mitarbeiter beteiligen oder nicht. Die Höhe des Zuschusses beträgt 15 Prozent des vom Arbeitnehmer umgewandelten Gehalts. Aber der Arbeitgeber kann auch mehr tun: Bis zu 25 Prozent des umgewandelten Betrages bleiben für ihn in der Regel aufwandsneutral.
Source: Neues Deutschland November 26, 2019 20:26 UTC