Wegen Corona-Krise- 18:28Per Gutschein entschädigt: Fitnessstudios dürfen nach dem Willen des Gesetzgebers wohl ausgefallene Zeit als Gutschein gutschreiben. Bild: Patrick JunkerDie Bundesregierung plant, ähnlich wie für gebuchte Reisen, auch bei derzeit nicht möglichen Sportangeboten Gutscheinlösungen gesetzlich vorzuschreiben. Das „Corona-Kabinet“ hatte sich schon am vergangenen Donnerstag auf die Gutschein-Lösung für abgesagte Reisen, Kultur- oder Sportveranstaltungen geeinigt. Aus dem Papier wird deutlich, dass auch für Musik-, Sprach- oder Sportkurse Gutscheine geplant sind. Hat der Kunde seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst, muss der Veranstalter ihm den Wert erstatten.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung April 07, 2020 16:29 UTC