Verbraucherzentrale mit Klage gegen Google (YouTube) erfolgreich, Verfahren gegen Handelsblatt läuft nochEgal, ob Influencer:in, Zeitschriften oder Zeitungen: Dass Inhalte und Beiträge durch Werbung finanziert werden, ist allgemein üblich. Wichtig ist: Die Werbung muss als solche eindeutig gekennzeichnet sein. Bei exemplarischen YouTube-Videos von Influcenern war der werbliche Charakter nicht ausreichend klar erkennbar. Im Video wird zur Kennzeichnung der Werbung nur zu Beginn der Hinweis „Enthält bezahlte Werbung“ eingeblendet. Wegen dieser mangelhaften Kennzeichnung der Werbung hat die Verbraucherzentrale die Handelsblatt GmbH abgemahnt.
Source: Handelsblatt March 12, 2026 13:09 UTC