Das Widerrufsrecht von Verbrauchern beim Matratzen-Kauf im Internet wird wohl den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Hintergrund ist die Klage eines Mannes, der eine gekaufte Matratze nach ein paar Tagen wieder zurückgeben wollte. Für den Kauf versiegelter Waren, die aus Gründen der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, schließt das Gesetz ein Widerrufsrecht aus, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Demnach könnte die Ausnahme vom Widerrufsrecht beispielsweise für "Auflegematratzen" gelten. Das Widerrufsrecht dürfe daher nicht ausgeschlossen werden.
Source: Suddeutsche Zeitung August 23, 2017 16:52 UTC