Wer jetzt gezwungenermaßen zu Hause arbeiten muss, der stößt beim Thema Homeoffice an die sehr eng gezogenen Grenzen des Steuerrechts. Wohl aber ein »häusliches Arbeitszimmer«. Steuerzahler, die in einer Eigentumswohnung oder im eigenen Haus leben, können außerdem anteilig solche Kosten geltend machen wie Abschreibung, Grundsteuer oder auch Finanzierungskosten. Muss der Arbeitnehmer sich selbst um die Gerätschaften kümmern, dann kann er den Anschaffungspreis steuerlich geltend machen. Diese Werbungskosten kann man auch dann geltend machen, wenn es kein häusliches Arbeitszimmer gibt.
Source: Neues Deutschland May 05, 2020 19:30 UTC