Fraglich ist jedoch, ob Wirecard nicht von sich aus die Anleger über das verweigerte Testat in Singapur hätte informieren müssen. Ein Hinweis auf das verweigerte Testat in Singapur fehlt im Bestätigungsvermerk zur Konzernbilanz. EY Singapur verweist auf „Kundenvertraulichkeit“. Für das Geschäftsjahr 2017 gilt laut Wirecard: „Der Abschluss wurde vollumfänglich nach lokalem Rechnungslegungsstandard (SFRS) geprüft. Anlegerschützer gehen noch einen Schritt weiter: „Es ist sehr bedenklich, dass Wirecard über das verweigerte Testat für seine Singapurtochter nicht informiert hat.
Source: Handelsblatt November 19, 2019 18:33 UTC