Vor dem Braunschweiger Oberlandesgericht (OLG) stritten die Parteien am Montag über möglicherweise fehlerhafte Geschäftsberichte des Konzerns. Die Richter kamen am Montag zu der vorläufigen Auffassung, dass mehrere Ziele der Kläger wegen zu unkonkreter Formulierung unzulässig seien. Ob VW Risikorückstellungen in den Bilanzen hätte haben müssen, bezeichnete Richter Jäde für 2008 bis 2013 als eher unwahrscheinlich und für 2014 als fraglich. Schon im vergangenen Jahr hatte Jäde - ebenfalls als vorläufige Einschätzung - erklärt, dass der Autoriese den Kapitalmarkt zu spät informiert haben könnte. In dem Prozess vertritt Deka Investment zahlreiche Aktionäre, die sich geprellt fühlen und vom Wolfsburger Autobauer Schadenersatz in Milliardenhöhe verlangen.
Source: Handelsblatt December 16, 2019 13:18 UTC