Wirtschaft, Handel & Finanzen: Keine Übergangsfrist bei rechtswidriger Zweitwohnungssteuer-Satzung - News Summed Up

Wirtschaft, Handel & Finanzen: Keine Übergangsfrist bei rechtswidriger Zweitwohnungssteuer-Satzung


Für verfassungswidrige Zweitwohnungssteuer-Satzungen gelten keine Übergangsfristen, um sie vorübergehend noch weiter anwenden zu können. Das Gericht habe keinen Spielraum, um eine so genannte Fortgeltungsanordnung zu erlassen. Die Gemeinden Friedrichskoog, Timmendorfer Strand und Lindwedel haben bisher Zweitwohnungssteuer auf einer Berechnungsgrundlage erhoben, die sich auf Daten aus den 1960er Jahren stützte. Das hat das Bundesverfassungsgericht - wie bei der Grundsteuer - als rechtswidrig eingestuft. Mehrere Immobilienbesitzer hatten gegen die Zweitwohnungssteuer geklagt.


Source: Handelsblatt November 27, 2019 18:56 UTC



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