Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat am Montag die Klage einer Anwohnerin gegen eine der meistbefahrenen Bahnstrecken Europas abgewiesen (Az:16 K 5474/18). Das Gericht war dagegen der Ansicht, es gebe keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Strecke seit 177 Jahren illegal betrieben werde. Nach heutigen Maßstäben sei die Strecke zwar zu laut und der Lärm beachtlich - die Bahn könne sich aber auf Bestandsschutz berufen. Die Klägerin hatte argumentiert, die Zugbeeinflussungsanlage aus den 1990er Jahren sei sehr wohl ein wesentlicher Eingriff. Hunderte Züge durchqueren täglich in kurzer Taktfolge den Stadtteil Düsseldorf-Angermund, in dem die Klägerin wohnt.
Source: Handelsblatt January 27, 2020 16:52 UTC