Parkberechtigungen müssen immer gut sichtbar platziert sein. Werden sie später durch Schnee oder Eis verdeckt, ist das kein Grund für ein Knöllchen. Im Winter aber muss niemand Angst vor unerwartetem Ärger haben, erläutert Karsten Raspe vom Tüv Thüringen. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass zumindest Anwohner die Bedeutung der Schilder trotzdem kennen - daher müssen sie sich auch weiterhin an entsprechende Beschränkungen halten. Verdeckte Schilder sind aber auch für ortsunkundige Autofahrer kein Freibrief, auch wenn in Einzelfällen von einer Bestrafung abgesehen werden kann.
Source: Handelsblatt January 28, 2020 03:11 UTC