Wirtschaft, Handel & Finanzen: ROUNDUP: Gericht billigt 'enge Bestpreisklausel' von Booking.com - News Summed Up

Wirtschaft, Handel & Finanzen: ROUNDUP: Gericht billigt 'enge Bestpreisklausel' von Booking.com


Das Buchungsportal Booking.com darf Hotels verbieten, ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten als über das Portal. Eine solche "enge Bestpreisklausel" sei zulässig, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag und hob die Untersagung dieser Praxis durch das Bundeskartellamt auf. Die Klausel sei nicht wettbewerbsbeschränkend, sondern notwendig, um "ein illoyales Umlenken von Kundenbuchungen" zu verhindern, hieß es zur Begründung. Seit 2016 verwendet Booking.com diese Klausel nicht mehr. Eine noch weitergehende Bestpreisklausel, mit der Booking.com die Hotels ursprünglich verpflichtet hatte, auf dem Portal stets die günstigsten Konditionen anzubieten, hatte das Gericht dagegen 2015 als kartellrechtswidrig eingestuft.


Source: Handelsblatt June 04, 2019 11:03 UTC



Loading...
Loading...
  

Loading...

                           
/* -------------------------- overlay advertisemnt -------------------------- */