Autofahrern steht Schadenersatz zu, wenn ein anderer einen Unfall verursacht und ihren Wagen beschädigt. Einen Blechschaden können Geschädigte mit dem Geld der gegnerischen Versicherung auch nur zum Teil oder gar nicht reparieren lassen. Spielt es eine Rolle, was man mit dem Geld der gegnerischen Versicherung macht? Und wenn sich später herausstellt, dass der Schaden größer ist als angenommen, und dann eine Reparatur nötig ist? Man muss der gegnerischen Versicherung nur mitteilen, dass man von der fiktiven zur konkreten Reparatur wechselt.
Source: Handelsblatt January 27, 2020 08:26 UTC