Die knapp 38.000 Beziehenden von Bürgergeld, von Grundsicherung und Sozialhilfe in Leipzig haben sogenannte Kosten der Unterkunft, kurz KdU, zu stemmen. Diese sollen laut SGB II und SGB XII übernommen werden, soweit sie »angemessen« sind. Die Angemessenheitsfrage ist der Dreh- und Angelpunkt, und dabei insbesondere die Frage, ob Wohnraum zu den festgelegten Preisobergrenzen verfügbar ist. Der Antrag wurde abgelehnt, weil die Stadt kein Geld habe, die Mehrkosten durch Übernahme der tatsächlichen Mietkosten zu tragen. Sie müssten nach dem Willen des Gesetzgebers und nach dem Willen von Jobcenter und Sozialamt »angemessene« Wohnungen suchen und das akribisch nachweisen.
Source: Junge Welt January 01, 2026 18:59 UTC