Wollte man ein Ranking jener Gesetze aufstellen, die besonders häufig kritisiert und am Ende doch nicht geändert wurden, dann stünde Paragraf 19 weit oben. Die Vorschrift besteht aus einem einzigen, leicht verständlichen Satz und verfügt, dass Kinder unter 14 Jahren nicht schuldfähig sind. Als 2019 zwei Zwölfjährige der Teilnahme an einer Gruppenvergewaltigung in Mülheim an der Ruhr verdächtigt wurden, rief der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, diese „Strafmündigkeit“ müsse auf zwölf Jahre gesenkt werden. Und eine weitere Dekade davor hatte ein türkischer Serientäter im Kindesalter – genannt Mehmet – eine ähnliche Debatte ausgelöst. Doch die Strafmündigkeit blieb bei 14 Jahren, übrigens seit 1923; nur die Nazis hatten sie kurzzeitig abgesenkt.
Source: Suddeutsche Zeitung January 07, 2026 19:14 UTC