In der dritten Stufe soll RT.DE 50 000 Euro zahlen, weil RT.DE Productions GmbH habe die Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms in Deutschland nicht vollständig eingestellt habe und das Programm sei über einige Webseiten weiterhin verfügbar. Laut Agentur war eine weitere Zahlungsfrist für ein bereits verhängtes Zwangsgeld in Höhe von 40.000 Euro verstrichen, ohne dass das Unternehmen die Summe gezahlt hat. Zuvor hatte RT.DE auch ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro nicht gezahlt, das ebenfalls eingetrieben werden soll. Die Richter sind auch der Ansicht, dass RT.DE Productions GmbH die Rundfunkveranstalterin ist, weil sie das Rundfunkprogramm unter eigener inhaltlicher Verantwortung anbiete. Laut Gericht hatte die RT.DE Productions GmbH argumentiert, man sei nicht die Veranstalterin des Programms und unterliege daher nicht der Zulassungspflicht.
Source: Der Tagesspiegel March 30, 2022 02:50 UTC