neues deutschlandneues deutschland: Nur elfmal Geldstrafe: Behinderung von Betriebsräten zwischen 2008 und 2017Berlin (ots)Arbeitgeber müssen kaum fürchten, wegen der Behinderung von Betriebsräten verurteilt zu werden. Zwischen 2008 und 2017 sprachen deutsche Gerichte deswegen nur elfmal eine Geldstrafe aus. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei hervor, die "neues deutschland" vorliegt. »Das passiert bisher erschreckend selten.«Laut dem Betriebsverfassungsgesetz ist Behinderung von Betriebsratswahlen oder die Arbeit des Gremiums und seiner Mitglieder mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe zu ahnden. Pressekontakt:neues deutschlandRedaktionTelefon: 030/2978-1722Original-Content von: neues deutschland, übermittelt durch news aktuell
Source: Neues Deutschland October 29, 2019 10:52 UTC