Denn wer wörtlich aus amtlichen Dokumenten zu laufenden Verfahren zitiert, macht sich in vielen Fällen strafbar. Aktuell ist dies im Paragrafen 353d des Strafgesetzbuchs geregelt. Zitierverbot erschwert BerichterstattungWelche Folgen das Gesetz für eine umfassende und transparente Berichterstattung hat, zeigte FragDenStaat-Chefredakteur Arne Semsrott im Herbst 2023 auf. Auch der Bundesgerichtshof stellte im Mai 2023 fest, dass Teile des Paragrafen 353d in Konflikt mit dem Grundgesetz geraten können. Medienverbände fordern GesetzesänderungZugleich könnte die Bundesregierung aktuell sowohl die Pressefreiheit stärken, als auch ein Versprechen einlösen.
Source: Suddeutsche Zeitung January 11, 2024 08:58 UTC