Allein die Größe eines Tattoos ist kein Einstellungshindernis für den Polizeidienst. Laut Erlass beeinträchtigen solche Tätowierungen die Legitimation und Autorität von Polizisten. Das Verwaltungsgericht hielt das für rechtswidrig. Für einen Eignungsmangel reiche es nicht aus, dass Teile der Bevölkerung großflächige Tätowierungen für unpassend oder unästhetisch hielten. Zudem deute die augenfällige Zunahme von Tätowierungen gerade an den Armen eher auf einen gesellschaftlichen Wandel hin.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung August 25, 2017 14:03 UTC