Das Zeigen des Hitlergrußes rechtfertigt nach einer Entscheidung des Hamburger Arbeitsgerichts eine fristlose Kündigung. Ausgangspunkt der Kündigung war Ende 2015 ein Streit des Mannes mit dem Betriebsratsvorsitzenden des Unternehmens. Nach dem Streit soll der Fahrer seinen ausgestreckten Arm zum Hitlergruß gehoben und seinen Kontrahenten mit den Worten »Du bist ein heil, du Nazi!« beleidigt haben. Der Hitlergruß durch Erheben des ausgestreckten Arms war aus Sicht des Gerichts ein wichtiger Kündigungsgrund. Die Frage der Abstammung beinhalte keine Antwort auf die Frage der inneren Haltung.
Source: Neues Deutschland October 21, 2016 10:41 UTC