Arbeitslosengeldbezug zwei Jahre vor Rentenbeginn wird nicht als Versicherungszeit für die abschlagsfreie Rente mit 63 anerkannt. Zweifelt ein Jobcenter an der Erwerbsfähigkeit eines Hartz-IV-Antragstellers, darf es nicht einseitig die Leistung verweigern und auf Hilfe vom Sozialamt verweisen. Zu dick für den Job? Eine gute Nachricht für Häuslebauer und andere Konsumenten, die eine Finanzierung durch eine Bank oder Bausparkasse benötigen. Weder für die Unternehmen noch für die Verbraucher.
Source: Neues Deutschland August 30, 2016 13:00 UTC