Hinter der Plakatidee standen die Jusos, die Linksjugend, die Junge Union, die Grüne Jugend und die Jungen Liberalen. Andererseits steht in dem Gutachten: »Unter eine zulässige Öffentlichkeitsarbeit ist prinzipiell auch ein Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die sie prägenden Elemente zu fassen. Das verstoße nicht gegen das Haushaltsrecht und nicht gegen das Demokratieprinzip, und es sei auch nicht verfassungswidrig. Als strafbar oder als unzulässige Schmähkritik stuft der Parlamentarische Beratungsdienst die Aussagen der Broschüre über die AfD nicht ein. Nach Ansicht der AfD bestätigt das Gutachten, dass die Partei »auf Steuerzahlerkosten zu Unrecht in den Schmutz gezogen« worden sei.
Source: Neues Deutschland March 22, 2018 16:52 UTC