Die AfD-Spendenaffäre beschäftigt schon seit Monaten die Partei, den Bundestag und auch Staatsanwälte. Diese Listen hatte die AfD beim Bundestag eingereicht, um die Rechtmäßigkeit der Zuwendungen zu belegen. Damit wird der Verdacht bestärkt, dass es sich überwiegend um Scheinspender handelt. Der AfD droht nun eine Strafzahlung in Höhe von 390.000 Euro, das entsprechende Verfahren im Bundestag läuft noch. Die AfD bezeichnete die im Fall Meuthen und Reil genannten Personen nicht als Spender, sondern als „Kostenübernehmer“.
Source: Der Tagesspiegel November 27, 2019 12:45 UTC