Arbeitszeiterfassung: Die Rückkehr zur Stechuhr muss nicht sein - News Summed Up

Arbeitszeiterfassung: Die Rückkehr zur Stechuhr muss nicht sein


Doch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung vom Mai 2019 sorgt in der Wirtschaft weiter für Unruhe. Die Arbeitgeber fürchten, dass als Konsequenz eine flächendeckende Rückkehr zur Stechuhr drohen könnte und Modelle wie die Vertrauensarbeitszeit obsolet werden. Er hatte bei den Münchener Juristen Volker Rieble und Stephan Vielmeier ein Gutachten in Auftrag gegeben, das er eisern unter Verschluss hält. Aus Sicht von Arbeitsrechtlern muss eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes dabei keineswegs die Rückkehr zur Stechuhr bedeuten. Mehr: Arbeitsrechtler Stephan Vielmeier zur Arbeitszeiterfassung: „Augenmaß gibt es nur per Gesetz“.


Source: Handelsblatt February 18, 2020 18:00 UTC



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