AnzeigeAuszubildende in Ost und West sollen ab dem ersten Lehrjahr mindestens 515 Euro pro Monat bekommen. Damit soll ab 2020 erstmals in Deutschland eine gesetzliche Untergrenze für die Vergütung von Auszubildenden festgeschrieben werden. Für das Jahr 2022 sind monatlich 585 Euro im ersten Ausbildungsjahr vorgesehen, 2023 dann 620 Euro. Die FDP kritisierte, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung entmachte die Tarifparteien, die bisher branchen- und regionenspezifische Besonderheiten berücksichtigt hätten. Nach Daten des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) verdienten etwa Anlagenmechaniker 2018 im ersten Ausbildungsjahr in Westdeutschland 1013 Euro, in Ostdeutschland 1005.
Source: Die Welt May 13, 2019 10:30 UTC