BGH: Cum-Ex-Machenschaften sind strafbar - News Summed Up

BGH: Cum-Ex-Machenschaften sind strafbar


Diese Zweifel hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun in seinem ersten Cum-Ex-Urteil beseitigt, und zwar mit großer Klarheit. Die Machenschaften, bei denen die Beteiligten sich vom Fiskus eine nie gezahlte Kapitalertragsteuer erstatten ließen, sind als Steuerhinterziehung strafbar. In dem ersten Cum-Ex-Fall, der beim BGH landete und dort jetzt entschieden wurde, ging es um einen Prozess in Bonn. Im Falle von Warburg erklärte der BGH die Abschöpfung der illegalen Profite in Höhe von 176 Millionen Euro für rechtens, bei Martin S. in Höhe von 14 Millionen Euro. Ob dies juristisch tragfähig ist, darüber hatte der BGH nicht zu entscheiden.


Source: Suddeutsche Zeitung July 28, 2021 12:33 UTC



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