Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch ein wichtiges Urteil zu Cookie-Informationspflichten von Webseitenbetreibern gefällt. Viele deutsche Internetseiten hatten sich bislang auf das deutsche Telemediengesetz (TMG) berufen, nachdem Nutzer dem Cookie-Tracking aktiv widersprechen mussten. Das Urteil bedeutet nun, dass Internetseiten nicht mehr auf die Widerspruchslösung des TMG berufen können, und Nutzer nun stattdessen ihr explizites Einverständnis geben müssen. Cookies sind kleine Textdateien, die der Internet-Browser beim ersten Besuch vom Seiten speichert, um sich beim nächsten Mal an den Nutzer zu erinnern. VZBV-Chef Klaus Müller nannte das Urteil des BGH via Twitter ein "starkes Urteil".
Source: Suddeutsche Zeitung May 28, 2020 10:59 UTC