BGH-Urteil - Bedrohte Websites dürfen IP-Adressen speichern - News Summed Up

BGH-Urteil - Bedrohte Websites dürfen IP-Adressen speichern


FeedbackAnzeigeDer BGH hat entschieden: Von Cyberattacken bedrohte Internetseiten dürfen zur Abwehr und Aufklärung solcher Angriffe je nach Einzelfall vorsorglich die IP-Adressen sämtlicher Besucher speichern. Nun hat der BGH entschieden: Bedrohte Websites dürfen Surfprotokolle ihrer Nutzer anfertigen - der Datenschutz muss zurückstehen, wenn das Risiko von Hackerangriffen besteht. Anlass des BGH-Urteils war eine Klage des Piraten-Politikers Patrick Breyer, die eigentlich auf eine Ausweitung des Datenschutzes gerichtet war. Die Bundesregierung argumentierte, sie zeichne die Protokolldaten auf, um Angriffe auf ihre Portale abzuwehren und die Strafverfolgung von Hackern zu ermöglichen. Breyer dagegen verwies auf die enge Fassung des Telemediengesetzes, das eine Datenspeicherung nur erlaubt, soweit dies zum Surfen "erforderlich" ist.


Source: Suddeutsche Zeitung May 16, 2017 11:37 UTC



Loading...
Loading...
  

Loading...

                           
/* -------------------------- overlay advertisemnt -------------------------- */