BGH-Urteil- 11:14Nutzer müssen Cookies aktiv zustimmen, hat der BGH entschieden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in einem Streit zwischen einem Anbieter von Online-Gewinnspielen, Planet49, und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen. Der Senat habe das deutsche Telemediengesetz nach den Vorgaben der seit 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausgelegt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Darin geht es um die Frage: Wer darf klagen, wenn ein Unternehmen wie Facebook gegen den Datenschutz verstößt? Dass Facebook mit seinem monierten „App-Zentrum“ mit kostenlosen Spielen anderer Anbieter gegen den Datenschutz verstoßen habe, sei relativ eindeutig, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch am Donnerstag.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung May 28, 2020 09:11 UTC