Die Höhe der Strafen und die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung beanstandeten die Richter aber nicht. Das Landgericht Köln hatte den Fahrer des Unfallwagens zu zwei Jahren auf Bewährung und den zweiten Raser zu eindreiviertel Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. "Das Landgericht Köln hat sich nicht ausreichend damit auseinandergesetzt, wie sich die Bewährung auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirkt", sagte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible in der Urteilsbegründung. Zu berücksichtigen sei auch die Zunahme illegaler Autorennen in Innenstädten und die Tatsache, dass die Männer die Gefährdung durch ihre aggressive Fahrweise bewusst herbeigeführt hätten. Inzwischen hat auch die Politik reagiert: Vergangene Woche beschloss der Bundestag härtere Strafen für Autofahrer, die sich illegale Rennen liefern.
Source: Suddeutsche Zeitung July 06, 2017 07:56 UTC