Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Position der vom Abgasskandal betroffenen Dieselkäufer und stuft die illegale Abschalteinrichtung als Sachmangel ein. An diesem Tag sollte eigentlich über die erste Klage im Zusammenhang mit dem Dieselskandal verhandelt werden, die es bis zum BGH geschafft hat. Mehr zum Thema 1/Der BGH hält auch diese Einschätzung laut Mitteilung für fehlerhaft. Ende 2018 hatte der BGH schon einmal eine für Januar angesetzte Verhandlung über eine Dieselklage absagen müssen. Nach Angaben von Volkswagen sind derzeit in Deutschland etwa 50.000 Kundenklagen anhängig, die die Volkswagen AG, eine Konzerngesellschaft oder einen Händler betreffen.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung February 22, 2019 11:12 UTC