Angesichts des schwierigen Wohnungsmarktes in der Coronakrise muss das Jobcenter die hohe Miete einer alleinerziehenden Hartz-IV-Empfängerin vorerst weiter übernehmen. Dazu hat das Berliner Sozialgericht das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf in einem Eilverfahren verpflichtet. Die Frau stellte beim Sozialgericht einen Eilantrag und argumentierte, dass wegen der Pandemie keine Wohnungsbesichtigungen mehr angeboten worden seien. Kostenlos und kompakt: leute.tagesspiegel.de]Nun muss das Jobcenter vorerst die tatsächliche Miete weiter übernehmen - bis Ende September 2020, längstens jedoch bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im noch nicht abgeschlossenen Hauptsacheverfahren. Insgesamt hat das Sozialgericht im April 2020 rund 350 Eingänge weniger verzeichnet als im Vormonat.
Source: Der Tagesspiegel May 28, 2020 10:07 UTC