Bei Betriebsrenten erhält die Frau ihren Anteil nicht automatisch vom Versorgungsträger des Exmannes - anders als bei anderen Renten. Die Art und Weise, wie Betriebsrenten bei einer Scheidung zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Die OLG-Richter gehen davon aus, dass zwischen 2009 und 2017 mindestens 90 Prozent aller betroffenen Geschiedenen mit einer externen Teilung dadurch negative Folgen hatten. Paragraf 17 komme bei schätzungsweise jeder zwanzigsten Scheidung zur Anwendung. Bei durchschnittlich 170 000 Scheidungen im Jahr entspräche das einer mittleren fünfstelligen Zahl.
Source: Suddeutsche Zeitung May 26, 2020 08:03 UTC