Cannabis Wer Cannabis konsumiert hat, müsse vor der Fahrt herausfinden, ob er verkehrstüchtig ist, so der Bundesgerichtshof. (Foto: dpa)KarlsruheWer sich mit Cannabis berauscht und Auto fährt, muss mit Konsequenzen rechnen, auch wenn der Konsum schon länger zurückliegt. Der Mann äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, wehrte sich aber mit einer Rechtsbeschwerde – dass er fahrlässig gehandelt habe, sei nicht tragfähig begründet, meinte er. Tatsächlich waren einige Oberlandesgerichte in ähnlichen Fällen der Ansicht, der Fahrer habe nicht erkennen können, ob das Cannabis noch in seinem Körper wirke. Wer Cannabis konsumiert hat, ist demnach immer verpflichtet, vor der Fahrt herauszufinden, ob er verkehrstüchtig ist – „durch gehörige Selbstprüfung“ oder „Einholung fachkundigen Rats“.
Source: Handelsblatt April 04, 2017 18:39 UTC