Leistungsschutzrecht? Bild: DWWas sich das Bundesjustizministerium zum Urheberrecht einfallen lässt, ist schon toll. So begab es sich am Freitag vor einer Woche, dass das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht in nationales Recht ins Netz stellte. Das Justizministerium stellt sich vor, dass „einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge eines Textbeitrags“ nicht vom Leistungsschutzrecht erfasst werden. Dort ist das Leistungsschutzrecht Realität und hat die Kartellbehörde Google verpflichtet, mit der Presse Verträge über die Nutzung von deren Inhalten abzuschließen.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung April 11, 2020 12:11 UTC