Bei Vorlage des Mietvertrags: Vermieter müssen informierenWas müssen Vermieter und Mieter nun beachten? Neuerdings müssen Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages unaufgefordert und schriftlich darüber informieren, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt, die eine höhere Miete rechtfertigt. Die hessische Landesregierung hatte vor Jahren eine Preisbremsen-Verordnung für 16 Gemeinden erlassen, dabei jedoch vergessen, eine Begründung mitzuliefern. Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, Nicole Hoffmeister-Kraut, verspricht: „Wir werden vorzeitig eine neue Landesverordnung zur Mietpreisbremse erlassen.“ Bis dahin haben Vermieter in den 68 Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse freie Bahn. Lesen Sie auch Wohnungsmarkt Diese neuen Regeln sollten Mieter und Vermieter kennenIn Hamburg kippte das Landgericht mangels Begründung die Verordnung am 14.
Source: Die Welt March 27, 2019 11:03 UTC