Die Regeln sind eindeutig: Wenn im September der neue Bundestag gewählt wird, darf jeder, der Deutscher ist und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, seine Stimme abgeben. Aber es gibt knapp 85.000 deutsche Staatsbürger, die diese Bedingungen erfüllen und trotzdem nicht wählen dürfen. Sie fordern, dass die entsprechenden Abschnitte im Bundeswahlgesetz (§13) und im Europawahlgesetz (§6) ersatzlos gestrichen werden. Im Mai unternahmen Rüffer und ihre Mitstreiter von den Grünen mit der Linkspartei den vorerst letzten Anlauf, einen entsprechenden Gesetzentwurf erfolgreich einzubringen – vergeblich. In ersten Bundesländern dürfen „Vollbetreute“ wählenUnion und SPD strichen das Thema von der Tagesordnung des Innenausschusses.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung August 23, 2017 17:37 UTC