Sie können den zu zahlenden Betrag und die Laufzeit frei wählen - damit sichern Sie auch weiterhin linken Journalismus. Foto: dpa/Jens BüttnerUmweltverbände und Konzernkritiker sind sauer auf den Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), aus dessen Sicht das Freihandelsabkommen CETA nicht gegen EU-Recht verstößt. Man könnte dessen Bewertung aber auch anders lesen: nämlich dass der Widerstand gegen CETA schon Wirkung gezeigt hat. Für die Bewertung ist der EuGH zuständig, für die nationale Umsetzung die dortigen Gerichte. Insofern ist es gut, dass die Kritiker von CETA & Co. ankündigen, ihren Widerstand weiterzuführen.
Source: Neues Deutschland January 29, 2019 16:30 UTC