In dem zweiten Bereich war die Klage des Mediziners Joachim Volz gegen eine Dienstanweisung des Trägers erneut erfolglos. Im Hinblick auf seine Tätigkeit als angestellter Chefarzt des „Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus“ wies die Kammer seine Klage ab. Diese Dienstanweisung des Arbeitgebers - sie lässt Abtreibungen in engen Ausnahmen zu - verstoße nicht gegen das Gesetz. Es sei auch eine legitime Unternehmensentscheidung, „bestimmte Leistungen im Betrieb nicht anzubieten“, begründete der Richter.
Source: Handelsblatt February 05, 2026 19:55 UTC