Seit Jahresstart sind die Hybrid-DRG in Kraft. Dafür hat eine Rechtsverordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium gesorgt, die noch kurz vor Weihnachten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Auch die KBV hatte noch zum Jahresende vor allem den späten Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ersatzvornahme kritisiert. Es liege nun in der Verantwortung der Selbstverwaltung, Verfahren zu finden und die Hybrid-DRG in der Praxis gangbar zu machen, hieß es. Anzeige„Die Frist war von vornherein absehbar zu kurz, so dass nunmehr die Ministerialbürokratie in den Aufgabenbereich der Selbstverwaltung eingegriffen hat“, kristisiert BDC-Vizepräsident Rüggeberg.
Source: Der Tagesspiegel January 05, 2024 16:55 UTC