Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat in einer Eilentscheidung einen Teil der Corona-Eindämmungsverordnung des Senats außer Kraft gesetzt. Für Verstöße gegen den allgemeinen Mindestabstand von 1,5 Metern dürfen vorläufig keine Bußgelder mehr erhoben werden. Es handelt sich dabei um die in Paragraf 1 niedergelegten Grundregeln für das öffentliche Leben. Die CDU-Wirtschaftsunion erhebt für Berlin bereits eine Forderung: Kneipen und Bars sollten nicht schlechter behandelt werden als Restaurants und deshalb auch sofort wieder öffnen dürfen. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga spricht sich ebenfalls für eine Öffnungsperspektive für Kneipen aus.
Source: Der Tagesspiegel May 26, 2020 08:26 UTC