Für den Kläger aus den USA waren Marc Desens von der Uni Leipzig und Karl-Georg Loritz von der Uni Bayreuth in der Domstadt. In dem Verfahren stehen indirekt viele hundert Millionen Euro aus der Staatskasse auf dem Spiel. Investor C erwirbt von einem ausländischen Investor B Aktien S im Wert von 20 Millionen Euro, obwohl B diese nicht besitzt. Für die fehlenden 25.000 Euro stellt die Depotbank des C eine Steuerbescheinigung aus, die C an das Finanzamt richten kann. Bitter für die Kläger: Die Gerichtskosten für das Vorverfahren von mehreren hunderttausend Euro muss er selbst tragen.
Source: Handelsblatt July 05, 2017 17:03 UTC