Der Europäische Gerichtshof sieht in der Kündigung des Chefarztes einer katholischen Klinik wegen Wiederheirat eine mögliche Diskriminierung. Was das Urteil für Angestellte kirchlicher Einrichtungen heißt, erklärt Arbeitsrechtler Gregor Thüsing. AnzeigeDie Kündigung eines Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen Wiederheirat kann eine „verbotene Diskriminierung“ aufgrund der Religion darstellen. Über die Folgen der Entscheidung des EuGH für Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen sprach WELT mit Gregor Thüsing, Rechtsprofessor an der Universität Bonn und Spezialist für kirchliches Arbeitsrecht. Ein leitender Mitarbeiter katholischen Glaubens darf bei der Frage der Wiederverheiratung gegebenenfalls nicht anders behandelt werden als ein protestantischer oder konfessionsloser Mitarbeiter.
Source: Die Welt September 11, 2018 14:59 UTC