Fährt ein Lastwagenfahrer unter Einfluss von Drogen, kann das laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts Grund für eine fristlose Kündigung sein. Das Urteil könnte sich auch auf andere Arbeitnehmer auswirken – vor allem, wenn von deren Tätigkeit Gefahr für andere ausgehen kann. Im konkreten Fall hatte der Beschäftigte einer Firma in Bayern am Wochenende Crystal Meth konsumiert und sich dann zwei Tage später wieder ans Steuer eines Lastwagens gesetzt. „Es liegen keine Umstände vor, die den Schluss zulassen, der Kläger sei an den genannten Tagen gefahren, obwohl er fahruntüchtig gewesen sei“, hieß es in dem Urteil. Das Gericht habe bei der Interessenabwägung die Gefahren, die sich aus der Einnahme von Amphetamin und Methamphetamin typischerweise für einen Berufskraftfahrer ergeben, nicht hinreichend gewürdigt, erklärte der 6.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung October 20, 2016 19:07 UTC