Bild: dpaDer EU-Generalanwalt stellt klar: Auch wenn VW die manipulierte Software in Deutschland in die Fahrzeuge eingebaut hat, soll man im Land des Autokaufs auf Schadenersatz klagen dürfen. Der Generalanwalt äußerte sich am Donnerstag zu 574 VW-Kunden in Österreich, deren Sammelklage vor dem Landesgericht Klagenfurt anhängig ist. Normalerweise müsste eine Klage in dem Land eingereicht werden, in dem der Beklagte seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Mehr zum ThemaUnter Abwägung verschiedener Bestimmungen kam der Generalanwalt zu dem Schluss, dass die Käufer ihren Schaden sehr wohl vor einem österreichischen Gericht einklagen können. Volkswagen habe auch leicht vorhersehen können, dass seine Fahrzeuge in Österreich verkauft werden würden und die Käufer dort zivilrechtliche Haftungsklagen gegen den Konzern erheben könnten.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung April 02, 2020 10:18 UTC