Jetzt hat der EuGH entschieden, dass der Konzern damit die Marke nicht selbst benutzt und folglich nicht haftet. Das gilt selbst dann, wenn Amazon die Ware lagert und verschickt, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Danach können die Markeninhaber aber verlangen, dass Amazon solche Ware nicht mehr lagert und verschickt. Besitz und Lagerung seien noch kein Verstoß gegen EU-Markenrecht, solange Amazon die Ware nicht selbst zum Verkauf anbietet. Allerdings wiesen die Luxemburger Richter darauf hin, dass Coty Germany nach weiteren EU-Vorschriften gegebenenfalls verlangen kann, dass Amazon diese Ware nicht mehr lagert und verschickt.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung April 02, 2020 09:56 UTC