Urteil des EuGH : EU-Recht zwingt nicht zu Anerkennung von Scharia-ScheidungEin Paar mit deutscher Staatsangehörigkeit ließ sich vor einem geistlichen Gericht in Syrien scheiden. falseDie Scheidung einer Ehe durch ein Scharia-Gericht in Syrien muss nach EU-Recht nicht in Deutschland anerkannt werden. Die einschlägige EU-Verordnung betreffe nicht derartige Privatscheidungen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. Der EuGH entschied jedoch, die einschlägige EU-Verordnung – Rom-III-Verordnung genannt – sei hier nicht maßgeblich. Die Verordnung erfasse nur Ehescheidungen, die von einem staatlichen Gericht oder einer öffentlichen Behörde ausgesprochen würden.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung December 20, 2017 10:40 UTC