Deshalb leitet die EU-Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. AnzeigeDie EU-Kommission hat wegen des umstrittenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Wie die Behörde am Mittwoch mitteilte, geht sie „wegen der Verletzung grundlegender Prinzipien des EU-Rechts“ gegen Deutschland vor. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2020 das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebilligte EZB-Anleihekaufprogramm PSPP in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Tut Deutschland das nicht, kann die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.
Source: Die Welt June 09, 2021 10:29 UTC