Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die gesamte AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ bezeichnen und entsprechend beobachten. Die AfD kann das Urteil sicherlich als einen kleinen Erfolg verbuchen. Die AfD legt nicht schon im Vorfeld alles auf den Tisch, was sie später in einer Regierung tun würde. Skeptikern eines entschlossenen Umgangs mit der AfD sei daher der Blick ins Ausland empfohlen, etwa nach Amerika oder Ungarn. Beim Hauptsacheverfahren vor Gericht gehe ich davon aus, dass die Partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden kann.
Source: Der Tagesspiegel February 26, 2026 23:08 UTC