Die Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln, wonach die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch behandelt werden darf, löste im politischen Berlin ein mittleres Beben aus. Es stellen sich nun auch Fragen an das Bundesamt für Verfassungsschutz: Wie aussagekräftig ist die 1000 Seiten umfassende Materialsammlung eigentlich, die Grundlage für die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch ist? Die Partei müsse „man wegregieren und nicht wegverbieten“, sagte er am Donnerstagabend bei einem ersten Statement zur Entscheidung des VG Köln abermals. Der Verfassungsschutz hatte nach der Klageankündigung der AfD eine Stillhaltezusage abgegeben; er behandelt sie also bisher weiterhin so, als sei die AfD ein Verdachtsfall. Bis das VG Köln in der Hauptsache entscheidet, dürften Monate, wenn nicht Jahre vergehen.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung February 27, 2026 14:17 UTC