Polen, Ungarn und Tschechien haben laut Europäischem Gerichtshof EU-Recht gebrochen, als sie die Übernahme von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien verweigerten. (Az: C-715/17, C-718/17 und C-719/17)Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingsbewegung hatten die EU-Innenminister im September 2015 per Mehrheitsvotum zwei Beschlüsse gefällt. Polen, Ungarn und Tschechien nahmen keine oder fast keine der Menschen auf. Ungarn und Polen machten insbesondere die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit geltend. Tschechien argumentierte, dass es wirksamere Maßnahmen zur Bewältigung der Migration unternommen habe, etwa Unterstützung beim Schutz der EU-Außengrenzen.
Source: Suddeutsche Zeitung April 02, 2020 08:06 UTC